Private Arbeitsvermittlung mit AVGS: so funktioniert der Vermittlungsgutschein

Ein privater Arbeitsvermittler sucht für dich eine Stelle, und die Agentur für Arbeit bezahlt ihn dafür. Hier steht, wer den Gutschein bekommt, wie der Ablauf aussieht und woran du einen seriösen Vermittler erkennst.

Neben der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gibt es private Arbeitsvermittler: Unternehmen, die Arbeitsuchende und Betriebe zusammenbringen. Für dich als Arbeitsuchenden ist das kostenlos, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hast, kurz AVGS. Diese Seite erklärt das System ohne Werbung für einen bestimmten Anbieter und verlinkt nur auf die Arbeitsagentur.

1. Gutschein beantragen

Bei deiner Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter, formlos im Gespräch oder schriftlich.

2. Vermittler auswählen

Nur ein Vermittler mit AZAV-Zulassung kann den Gutschein einlösen. Du darfst mehrere beauftragen.

3. Stelle antreten

Versicherungspflichtig, auf mindestens drei Monate angelegt, innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins.

4. Agentur zahlt

Der Vermittler rechnet direkt mit der Agentur ab: eine Rate nach sechs Wochen, die zweite nach sechs Monaten.

Wie private Arbeitsvermittlung funktioniert

Ein privater Arbeitsvermittler arbeitet in deinem Auftrag. Er nimmt deinen Lebenslauf auf, klärt, welche Stellen zu dir passen, und spricht Betriebe an, die gerade einstellen. Oft kennt er Stellen, die nie in einer Jobbörse landen, weil der Betrieb sie nur über Kontakte besetzt. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, hat der Vermittler seinen Auftrag erfüllt.

Auch Arbeitgeber nutzen private Vermittler: Sie sparen sich Ausschreibung und Vorauswahl und bekommen Bewerber, die schon zum Profil passen. Für den Betrieb ist die Vermittlung über den Gutschein ebenfalls kostenfrei, weil die Vergütung aus der Arbeitslosenversicherung kommt.

Wer bezahlt: der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III. Es gibt ihn in mehreren Varianten, etwa für Coaching oder Bewerbungstraining. Die Variante für private Arbeitsvermittlung heißt in der Verwaltungssprache AVGS MPAV. Mit ihr sichert dir die Agentur für Arbeit zu, dass sie dem Vermittler seine Vergütung zahlt, wenn er dich in eine passende Stelle bringt.

Der Gutschein ist nicht auf einen Vermittler ausgestellt. Du bekommst ihn ausgehändigt, wählst selbst einen zugelassenen Vermittler und legst ihn dort vor. Die Seite der Arbeitsagentur zum AVGS für private Arbeitsvermittlung beschreibt den Ablauf in vier Schritten.

Voraussetzungen und beantragen

Einen Rechtsanspruch auf den Gutschein hast du, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, seit mehr als sechs Wochen arbeitslos bist und die Agentur dich in dieser Zeit nicht vermittelt hat. Zeiten, in denen du an einer Maßnahme teilgenommen hast, zählen dabei nicht mit. Beziehst du Bürgergeld, entscheidet das Jobcenter nach Ermessen; ein Anspruch besteht dort nicht, eine Bewilligung ist aber üblich.

Auch wer noch beschäftigt ist, kann den Gutschein bekommen, wenn die Arbeitslosigkeit absehbar ist: bei einer ausgesprochenen Kündigung, einem auslaufenden befristeten Vertrag oder einem Aufhebungsvertrag. Beantragt wird der Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft, ein eigenes Formular brauchst du nicht. Sag klar, dass du einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung möchtest, nicht für Coaching.

Bedingungen an die neue Stelle

Die vermittelte Beschäftigung muss versicherungspflichtig sein und von Anfang an auf mindestens drei Monate angelegt. Minijobs und Selbständigkeit zählen nicht. Eine Rückkehr zu einem Arbeitgeber, bei dem du in den letzten vier Jahren länger als drei Monate beschäftigt warst, wird nicht vergütet.

Was der Vermittler bekommt: die Prämie

Die Vergütung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 2.500 Euro. Für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen kann die Agentur bis zu 3.000 Euro festsetzen. Ausgezahlt wird in zwei Raten: 1.250 Euro, sobald du sechs Wochen im neuen Betrieb bist, der Rest nach sechs Monaten. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, bekommt der Vermittler die zweite Rate nicht. Das ist der Grund, warum ein guter Vermittler an einer Stelle interessiert ist, die bleibt, und nicht an irgendeiner.

Ohne Gutschein darf ein Vermittler von dir als Arbeitsuchendem höchstens 2.000 Euro verlangen, und auch das erst nach dem Abschluss des Arbeitsvertrags. Vorschüsse, Bearbeitungsgebühren oder Kosten für die Aufnahme in eine Datei sind unzulässig.

Seriös oder unseriös: woran du es erkennst

Ein seriöser Vermittler hat eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch eine fachkundige Stelle. Ohne diese Zulassung kann er den Gutschein nicht abrechnen, und die Agentur zahlt nichts. Frag danach, bevor du Unterlagen übergibst.

  • Er verlangt kein Geld von dir, weder vorab noch als Gebühr, und er lässt dich nichts unterschreiben, was dich zur Zahlung verpflichtet.
  • Er spricht mit dir über konkrete Stellen, nicht über Gutscheine für Coaching oder Kurse, die du gar nicht wolltest.
  • Er schlägt dir Stellen vor, die zu dir passen, statt dich in die erstbeste versicherungspflichtige Beschäftigung zu drücken, damit die Prämie fließt.
  • Er hat Impressum, Ansprechpartner und einen Vertrag, in dem steht, dass die Vergütung nur über den Gutschein erfolgt.

Unseriös ist, wer Vorkasse will, dich zu einem Bewerbungstraining überredet, das du nicht brauchst, oder dich drängt, den Gutschein exklusiv bei ihm abzugeben. Du darfst den Gutschein mehreren Vermittlern zeigen, und niemand kann dich daran hindern, dich parallel selbst zu bewerben.

Häufige Fragen zur privaten Arbeitsvermittlung

Muss ich als Arbeitsuchender für die private Arbeitsvermittlung etwas bezahlen?

Mit einem AVGS nicht. Der Vermittler rechnet seine Vergütung direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab, du zahlst nichts und musst auch nichts vorstrecken. Ohne Gutschein darf ein Vermittler höchstens 2.000 Euro von dir verlangen, und das erst, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Wer vorab Geld will, verstößt gegen das Gesetz.

Wie lange ist der Vermittlungsgutschein gültig?

Die Agentur oder das Jobcenter befristet den Gutschein, in der Regel auf drei bis sechs Monate. Kommt in dieser Zeit keine Vermittlung zustande, verfällt er, und du kannst einen neuen beantragen, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Der Arbeitsvertrag muss innerhalb der Gültigkeit zustande kommen, damit der Vermittler abrechnen kann.

Kann ich mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig beauftragen?

Ja. Der Gutschein ist nicht an einen bestimmten Vermittler gebunden, du darfst ihn mehreren zeigen und dich von mehreren betreuen lassen. Ausgezahlt wird die Vergütung nur einmal, und zwar an den Vermittler, dessen Vorschlag zum Arbeitsvertrag geführt hat. Wichtig ist, dass jeder Vermittler eine Zulassung nach AZAV hat, sonst kann er den Gutschein nicht einlösen.

Diese Seite erklärt den Vermittlungsgutschein in allgemeiner Form und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind § 45 und § 296 SGB III, die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und die Entscheidung deiner Agentur oder deines Jobcenters im Einzelfall; Beträge und Fristen können sich ändern. Stand: September 2026.